Durch eine Häufung gesetzlicher Vorschriften und deren Besonderheiten bestehen große fachliche Anforderungen in der Lohnbuchhaltung. Kleine und mittlere Unternehmen sind hierbei oft überfordert oder stehen einem nicht tragbaren Kostenapparat gegenüber.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die besonderen Bestimmungen im Baulohn- ein Beispiel : Unter SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) vereinen sich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG. SOKA-Bau ist daher verpflichtend für alle, die am Bau tätig sind. Diese branchenspezifische Regelung ist oft zeitintensiv und mit Mehraufwand verbunden.
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können, behalten wir gerne den Überblick und übernehmen alle anfallenden Meldungen für Sie.
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